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Allgemeine Fragen
Was wird mit dem Stipendium gefördert?
Die Stiftung fördert weltweit Studierende bei ihren Studienvorhaben durch die Finanzierung der Lebenshaltungskosten und Studiengebühren.
Was wird von der Stiftung nicht gefördert?
Wir fördern keine Reisekosten für Auslandsaufenthalte, Praktika, Konferenzbesuche, Forschungsaufenthalte unabhängig vom Studium oder andere kurzfristige Veranstaltungen.
Gibt es eine Einschränkung bezüglich der Hochschule?
Nein, es gibt keine Einschränkungen.
Gilt das Stipendium auch für Promotionsvorhaben?
Ja, Promotionsvorhaben werden gleichberechtigt mit sonstigen Stipendien vergeben. Es müssen die gleichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, und es gelten die gleichen Bedingungen. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Seite „Bewerbungsunterlagen“.
Unterstützen Sie auch Studiengänge im Ausland und ausländische Studierende?
Ja, das Land und die Herkunft spielen für die Stipendienvergabe keine Rolle; eine Bewerbung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Werden auch Zweitstudiengänge gefördert?
Unser Schwerpunkt liegt in der Regel auf Erststudien, je nach individueller Situation unterstützen wir aber auch längerfristige Studienprojekte.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein, die individuelle Situation des Bewerbers wird betrachtet.
Muss ich mein Stipendium zurückzahlen?
Eine Rückzahlung erfolgt nur bei den zinslosen Darlehen.
Ab wann wird gefördert?
Sie können sich jederzeit bewerben, allerdings muss eine Restlaufzeit von mindestens 6 Monate bestehen.
Welche Laufzeit hat ein Stipendium?
Der erstmalige Förderzeitraum beträgt maximal 6 Monate. Durch Einreichen der Immatrikulationsbescheinigung und entsprechenden Leistungsnachweisen, die das erfolgreiche Betreiben des Studiums nachweisen, kann eine Verlängerung des Stipendiums beantragt werden.
Das Studium sollte bei Stipendienvergabe noch eine Restlaufzeit von 6 Monaten haben.
Kann ich vor Beginn meines Studiums erfahren, ob ich mit einem Stipendium rechnen kann?
Wir können ohne Einsicht in die kompletten Bewerbungsunterlagen keine Entscheidung fällen und im Vorhinein leider keine Zusagen seitens unserer Stiftung machen.
Gibt es Bewerbungsfristen?
Nein, wir haben keine Bewerbungsfristen oder Bewerbungsrhythmen, sondern prüfen die Anträge kontinuierlich und entscheiden auf Basis von Leistungswillen, Leistungsstärke, persönlichem Profil und finanzieller Situation des Antragstellers und natürlich den verfügbaren Mitteln der Stiftung.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Bewerbung?
In der Regel erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Einreichen einer vollständigen Bewerbung die Einladung zu einem Gespräch oder aber ein Absageschreiben.
Benötige ich für das Stipendium Deutschkenntnisse?
Nein, das ist nicht erforderlich.
Wie verfahre ich, wenn ich noch kein Bankkonto in Deutschland habe?
Sie können das später nachtragen, spätestens aber vor Vergabe des Stipendiums.
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen müssen hochgeladen werden?
Folgende Unterlagen sollten Ihrer Bewerbung im Portal beigefügt sein:
1. Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)
2. Ausgefüllter Antrag auf Gewährung einer Studienhilfe
3. Lebenslauf
4. Kopie des Abiturzeugnisses oder vergleichbares Dokument
5. Immatrikulationsbescheinigung
6. Studienleistungen (Notenübersicht)
7. Zwei Professorengutachten über Ihre persönliche und fachliche Eignung
8. Einkommensnachweise von Ihren Eltern
Wie sollte der Antrag auf Gewährung der Studienhilfe ausgefüllt werden?
Das Antragsformular kann von Hand oder maschinell ausgefüllt werden. Es ist nur eine Unterschrift erforderlich.
Können die Dokumente auch in englischer Sprache eingereicht werden?
Ja, alle Dokumente können in deutscher oder in englischer Sprache eingereicht werden. Bei Dokumenten und Leistungsnachweisen in anderen Sprachen ist eine einfache Übersetzung erforderlich. Diese kann selbst erstellt sein.
Auf welchem Wege schicke ich die Bewerbungsunterlagen?
Alle Bewerbungen erfolgen online, d. h., jeder Kandidat muss sich über das Internet registrieren und alle Bewerbungsunterlagen hochladen. Unterlagen, die per Mail oder postalisch geschickt werden, können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Professorengutachten.
Muss es eine Immatrikulationsbescheinigung sein oder reicht ein Zulassungsbescheid der Universität aus?
In Ausnahmefällen ist für die Bewerbung ein Zulassungsbescheid der Universität ausreichend. Allerdings benötigen wir für die Stipendienzusage und -zahlung die Immatrikulationsbescheinigung.
Auf welchem Wege müssen die Professorengutachten eingereicht werden?
Die Professorengutachten sollten über den Bewerber direkt zu den anderen Bewerbungsunterlagen mit hochgeladen werden – diese können aber auch per E-Mail von den Professoren direkt an uns unter Angabe Ihres Namens im Betreff der E-Mail geschickt werden.
Gibt es eine Richtlinie zu den Professorengutachten?
Es gibt keine Richtlinie zu den Professorengutachten; diese sollten individuell verfasst werden.
Müssen es unbedingt Gutachten von Professoren sein?
Ja, es müssen Professorengutachten sein.
Ist es zwingend notwendig, zwei Professorengutachten einzureichen?
Ja, zwei Gutachten sind erforderlich.
Ausnahme: Studienbeginn, da keine Professorengutachten eingeholt werden können.
Welche Professorengutachten sollen eingereicht werden?
Legen Sie uns die Empfehlungsschreiben Ihrer aktuellen oder früheren Professoren vor (Ausnahme: Studienanfänger).
Ist es möglich, die Professoren-Gutachten von Professoren einzureichen, die Sie aus dem Bachelorstudiengang kennen und beurteilen können?
Ja, das ist möglich.
Kann ich statt Professorengutachten auch Beurteilungen meines Arbeitgebers einreichen?
Nein, wir benötigen zwei Professorengutachten.
Sind Gutachten von Privatdozenten ausreichend?
Wir erwarten Professorengutachten. Sollte es Gründe geben, warum diese nicht eingereicht werden können, dann bitten wir um eine Bestätigung der Universität, dass in diesem Fall ein Professorengutachten nicht erbracht werden kann.
Was genau ist mit Einkommensnachweisen gemeint?
Je nach Beschäftigungsverhältnis werden Nachweise in Form von Steuerbescheiden, Gehaltsabrechnungen o. ä. eingereicht.
Muss ich bei Promotionsvorhaben oder ab einem gewissen Alter auch noch die Einkommensnachweise meiner Eltern einreichen?
Ja. Auch wenn Ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, benötigen wir die Einkommensnachweise zur Beurteilung Ihrer familiären finanziellen Situation.
Benötigen Sie die Einkommensnachweise meines Ehe- bzw. Lebenspartners?
Ja, wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt teilen.