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Allgemeine Fragen

Die Stiftung fördert weltweit Studierende bei ihren Studienvorhaben durch die Finanzierung der Lebenshaltungskosten und Studiengebühren.

Wir fördern keine Reisekosten für Auslandsaufenthalte, Praktika, Konferenzbesuche, Forschungsaufenthalte unabhängig vom Studium oder andere kurzfristige Veranstaltungen.

Nein, es gibt keine Einschränkungen.

Ja, Promotionsvorhaben werden gleichberechtigt mit sonstigen Stipendien vergeben. Es müssen die gleichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, und es gelten die gleichen Bedingungen. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Seite „Bewerbungsunterlagen“.

Ja, das Land und die Herkunft spielen für die Stipendienvergabe keine Rolle; eine Bewerbung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Unser Schwerpunkt liegt in der Regel auf Erststudien, je nach individueller Situation unterstützen wir aber auch längerfristige Studienprojekte.

Nein, die individuelle Situation des Bewerbers wird betrachtet.

Über die Höhe eines monatlichen Förderbetrags wird grundsätzlich individuell auf Basis der eingereichten Unterlagen entschieden. Dies trifft auch bei der Vergabe eines Darlehens oder einer Einmalzahlung zu.

Eine Rückzahlung erfolgt nur bei den zinslosen Darlehen.

Sie können sich jederzeit bewerben, allerdings muss eine Restlaufzeit von mindestens 6 Monate bestehen.

Der erstmalige Förderzeitraum beträgt maximal 6 Monate. Durch Einreichen der Immatrikulationsbescheinigung und entsprechenden Leistungsnachweisen, die das erfolgreiche Betreiben des Studiums nachweisen, kann eine Verlängerung des Stipendiums beantragt werden.
Das Studium sollte bei Stipendienvergabe noch eine Restlaufzeit von 6 Monaten haben.

Wir können ohne Einsicht in die kompletten Bewerbungsunterlagen keine Entscheidung fällen und im Vorhinein leider keine Zusagen seitens unserer Stiftung machen.

Nein, wir haben keine Bewerbungsfristen oder Bewerbungsrhythmen, sondern prüfen die Anträge kontinuierlich und entscheiden auf Basis von Leistungswillen, Leistungsstärke, persönlichem Profil und finanzieller Situation des Antragstellers und natürlich den verfügbaren Mitteln der Stiftung.

In der Regel erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Einreichen einer vollständigen Bewerbung die Einladung zu einem Gespräch oder aber ein Absageschreiben.

Nein, das ist nicht erforderlich.

Sie können das später nachtragen, spätestens aber vor Vergabe des Stipendiums.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen sollten Ihrer Bewerbung im Portal beigefügt sein:

1. Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)
2. Ausgefüllter Antrag auf Gewährung einer Studienhilfe
3. Lebenslauf
4. Kopie des Abiturzeugnisses oder vergleichbares Dokument
5. Immatrikulationsbescheinigung
6. Studienleistungen (Notenübersicht)
7. Zwei Professorengutachten über Ihre persönliche und fachliche Eignung
8. Einkommensnachweise von Ihnen und Ihren Eltern

Das Antragsformular kann von Hand oder maschinell ausgefüllt werden. Es ist nur eine Unterschrift erforderlich.

Ja, alle Dokumente können in deutscher oder in englischer Sprache eingereicht werden. Bei Dokumenten und Leistungsnachweisen in anderen Sprachen ist eine einfache Übersetzung erforderlich. Diese kann selbst erstellt sein.

Alle Bewerbungen erfolgen online, d. h., jeder Kandidat muss sich über das Internet registrieren und alle Bewerbungsunterlagen hochladen. Unterlagen, die per Mail oder postalisch geschickt werden, können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Professorengutachten.

In Ausnahmefällen ist für die Bewerbung ein Zulassungsbescheid der Universität ausreichend. Allerdings benötigen wir für die Stipendienzusage und -zahlung die Immatrikulationsbescheinigung.

Die Professorengutachten sollten über den Bewerber direkt zu den anderen Bewerbungsunterlagen mit hochgeladen werden – diese können aber auch per E-Mail von den Professoren direkt an uns unter Angabe Ihres Namens im Betreff der E-Mail geschickt werden.

Es gibt keine Richtlinie zu den Professorengutachten; diese sollten individuell verfasst werden.

Ja, es müssen Professorengutachten sein.

Ja, zwei Gutachten sind erforderlich.

Ausnahme: Studienbeginn, da keine Professorengutachten eingeholt werden können.

Legen Sie uns die Empfehlungsschreiben Ihrer aktuellen oder früheren Professoren vor (Ausnahme: Studienanfänger).

Ja, das ist möglich.

Nein, wir benötigen zwei Professorengutachten.

Wir erwarten Professorengutachten. Sollte es Gründe geben, warum diese nicht eingereicht werden können, dann bitten wir um eine Bestätigung der Universität, dass in diesem Fall ein Professorengutachten nicht erbracht werden kann.

Je nach Beschäftigungsverhältnis werden Nachweise in Form von Steuerbescheiden, Gehaltsabrechnungen o. ä. eingereicht.

Ja. Auch wenn Ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, benötigen wir die Einkommensnachweise zur Beurteilung Ihrer familiären finanziellen Situation.

Ja, wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt teilen.